Stand: 1. Oktober 2026 · Unternehmerangebot
Diese AGB gelten für die Nutzung der SaaS-Plattform „Finanztrainer“ der BYB Agency GmbH (Marke „BYB Labs“).
(1) Anbieter ist die BYB Agency GmbH, handelnd unter der Marke „BYB Labs“, Hafenstraße 25, 68159 Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 749459, USt-IdNr. DE365623289), vertreten durch die Geschäftsführer Moritz Knabe und Anna Thalmayr (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der webbasierten Trainingsplattform „Finanztrainer“ (nachfolgend „Finanztrainer“ oder „Plattform“), die über die Website, Zahlungslinks oder Stripe abgeschlossen wird.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden über dieses Angebot nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei Registrierung und Bestellung.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den kostenpflichtigen Bestellabschluss im Stripe-Checkout bestätigt und der Anbieter dies bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann die AGB vor Vertragsschluss speichern. Die gewählte AGB-Version wird zur Bestellung dokumentiert; Zahlungs- und Abrechnungsbelege werden über Stripe bereitgestellt.
(4) Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung über die üblichen Korrekturfunktionen des Browsers und des Bestellvorgangs berichtigt werden.
(1) Es gelten die im Bestellvorgang (Stripe) angezeigten Preise. Alle ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird vor Abschluss im Bestellvorgang angezeigt.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Wiederkehrende Entgelte werden jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Preisanpassungen für laufende Verträge sind bei Kostensteigerungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zulässig. Bei Erhöhungen von mehr als fünf Prozent steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Innerhalb einer vereinbarten Mindestlaufzeit sind Preiserhöhungen ausgeschlossen.
(4) Kann eine fällige Zahlung nicht erfolgreich eingezogen werden, kann der Trainingszugang vorübergehend gesperrt werden. Kontozugang, bisheriger Verlauf, Datenexport und Zahlungsverwaltung bleiben verfügbar. Nach erfolgreicher Zahlung wird das Training wieder freigeschaltet.
(5) Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Der Finanztrainer nutzt KI-Systeme. Deren Ergebnisse sind probabilistischer Natur und können unvollständig oder unzutreffend sein. Vor einer wesentlichen Nutzung der Ergebnisse ist eine menschliche Überprüfung erforderlich.
(2) Soweit der Kunde die Plattform in eigener Verantwortung einsetzt, obliegen ihm die auf seinen Betrieb bezogenen Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
(3) Verbotene Praktiken im Sinne des Art. 5 KI-Verordnung sind untersagt.
(4) Die Leistungen enthalten keine Rechtsberatung und keine verbindliche regulatorische Einordnung.
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde benennt einen erforderlichen Ansprechpartner.
(3) Unterbleibt die Mitwirkung, verlängern sich davon abhängige Fristen angemessen; Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
(4) Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Der Kunde versichert, über die erforderlichen Nutzungsrechte an von ihm bereitgestellten Inhalten zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Finanztrainer, begrenzt auf die Vertragslaufzeit.
(2) Vervielfältigung, Dekompilierung und Reverse Engineering sind nur im Rahmen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(3) Individuelle Projektverträge können erweiterte Nutzungsrechte vorsehen.
(1) Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder offensichtlich vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig anderweitig erlangt oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen als Bestandteil dieser AGB. Sie wird mit der ausdrücklichen Bestätigung dieser Vertragsfassung abgeschlossen und gilt bereits für den Testzugang.
(1) Der Finanztrainer ist eine webbasierte SaaS-Lösung für das (Finanz-)Vertriebstraining mit KI-generierten Gesprächspartnern und automatisiertem Coaching-Feedback.
(2) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus dem im Bestellvorgang gewählten Paket.
(3) Die Gesprächspartner („Leads“) sind fiktiv und werden vollständig durch Künstliche Intelligenz erzeugt; ihre Äußerungen stellen keine fachliche oder rechtliche Empfehlung dar. Geschuldet ist die Bereitstellung der Software, nicht ein bestimmter Trainings- oder Vertriebserfolg.
(4) Für die Nutzung ist eine Internetverbindung erforderlich. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; Wartungsarbeiten werden vorab angekündigt. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Ausfall von mehr als 24 Stunden wird die Laufzeit angemessen verlängert.
(1) Starter umfasst einen Nutzerzugang. Bei Team richtet sich die Anzahl der Zugänge nach dem Bestellvorgang. Enterprise wird individuell vereinbart.
(2) Zugänge sind personengebunden; ihre Weitergabe sowie die Mehrfachnutzung eines Zugangs durch verschiedene Personen sind untersagt. Unternehmer dürfen Zugänge ausschließlich eigenen Mitarbeitern zuweisen.
(3) Änderungen des Tarifs, der Zahl gebuchter Zugänge und des Abrechnungsintervalls können im Abrechnungsportal vorgenommen werden. Wirksamkeitszeitpunkt, anteilige Belastungen oder Gutschriften werden vor Bestätigung angezeigt. Die Kündigung beendet das Abo zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums.
(4) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Auswertungen und Ranglisten gegenüber seinen Beschäftigten selbst verantwortlich.
Ein neu registriertes Testkonto erhält Zugang für sieben Tage ab Registrierung oder für bis zu 20 Trainings, je nachdem, was zuerst eintritt. Danach ist weiteres Training gesperrt; vorhandene Trainingsdaten, Export und die Möglichkeit zum Aboabschluss bleiben verfügbar. Testzugänge sind nicht übertragbar. Sie gehen nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch gesonderten Abschluss zustande. Wird ein Abonnement innerhalb der ersten sieben Tage nach der Registrierung abgeschlossen, beginnt die Abrechnung erst nach Ablauf dieser sieben Tage; eine Kündigung vor diesem Zeitpunkt löst keine Zahlung aus. Der kostenlose Testzugang und der Abrechnungsbeginn erst nach sieben Tagen werden nur einmal pro E-Mail-Adresse gewährt, auch wenn ein früheres Konto mit dieser Adresse gelöscht wurde. Wurde für die E-Mail-Adresse bereits ein Testzugang genutzt, enthält ein neues Konto keine kostenlosen Trainings, und die Abrechnung eines Abonnements beginnt mit dessen Abschluss.
(1) Abonnements werden monatlich oder jährlich abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt einen Monat oder zwölf Monate, entsprechend der bei Bestellung gewählten Abrechnung. Das Abo verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vor dessen Ende gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich; der Zugang bleibt bis dahin bestehen. Für das Enterprise-Paket gelten individuelle Regelungen.
(2) Die Kündigung kann in „Abo & Lizenz“ über das Abrechnungsportal oder in Textform an support@byb-labs.io erklärt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter kann die Leistung anpassen, wenn dies aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen von Drittdiensten, Rechtsänderungen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und den Kunden nicht wesentlich benachteiligt.
(2) Änderungen dieser AGB werden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen angekündigt. Der Kunde kann binnen vier Wochen widersprechen; ohne Widerspruch gelten die Änderungen als angenommen, worauf in der Ankündigung hingewiesen wird. Bei Widerspruch steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zu. Preisänderungen richten sich nach § 3 Abs. 3.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Abs. 3 der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Schadensersatzansprüche von Unternehmern verjähren in zwölf Monaten; dies gilt nicht für die in Abs. 2 genannten Fälle.
Eine öffentliche Nennung des Kunden mit Namen oder Logo als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mannheim Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das Gesetz.
Diese Fassung gilt für neue, entsprechend bestätigte Unternehmerverträge. Gesetzliche Rechte aus bereits bestehenden Verträgen werden durch die Veröffentlichung nicht rückwirkend eingeschränkt.